„Schotten dicht!“ – 1993/2024 Zeitzeugengespräch zur Flüchtlingspolitik in Hamburg am Mittwoch, den 24. April 2024 um 17.30 Uhr

Sehr gerne möchten wir Sie auf diese Veranstaltung am Mittwoch, den 24. April 2024 um 17:30 – 19:30 Uhr im Dorothee-Sölle-Haus, Königstraße 54, 22767 Hamburg aufmerksam machen.

Bereits in den frühen 1990er Jahren gab es Diskussionen um die Begrenzung der Zahl neu einreisender Schutzsuchender, begleitet von einer Welle rassistischer Gewalt. Heute wird wieder breit über Zuzugsbeschränkungen, Leistungskürzungen für Geflüchtete und forcierte Abschiebungen diskutiert. Was wiederholt sich, was ist neu an der Diskussion? Diese und verwandte Fragen diskutieren Anna Bruns, damals Bezirks- und Bürgerschaftsabgeordnete der GAL, Dirk Hauer vom Diakonischen Werk Hamburg und Klaus Neumann, Historiker und Autor des Buches „Blumen und Brandsätze: Eine deutsche Geschichte, 1989-2023“. Moderation: Anne Harms von fluchtpunkt.

Veranstaltungs-Details können Sie der Einladung entnehmen: 2024-04-24_Einladung Veranstaltung Schotten dicht – Diakonie Hamburg

Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmer*innen!

Durchsuchung im Rahmen einer gescheiterten Abschiebung – nicht ohne Richter*innenbeschluss

Als wiederkehrende Frage beschäftigt die deutschen Verwaltungsgerichte: Welcher grundrechtliche Schutz der Privatsphäre gilt für Betroffene im Kontext einer Abschiebung? Bedarf es für jede Abschiebung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, da in der Regel gegen den Willen der Betroffenen in ihre privaten Wohnräume eingedrungen und nach ihnen gesucht wird, ggf. auch ihre persönliche Habe durchsucht wird?

Zunächst hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Frage der Erforderlichkeit eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses im Jahr 2020 in erfreulicher Klarheit (grundsätzlich) mit „ja“ beantwortet. Leider hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr den Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung von Geflüchteten wieder eingeschränkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar klargestellt, dass Wohnräume in Flüchtlingsunterkünften Wohnungen im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG sind und damit den Schutz des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung genießen. Gleichzeitig hat das BVerwG jedoch ein bloßes Betreten und Umschauen im Rahmen einer Abschiebung nicht als eine Durchsuchung eingestuft, die eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedürfte.

Wir haben parallel dazu seit 2020 ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geführt. Wir klagten gegen eine Durchsuchung der Wohnräume einer Familie im Rahmen eines Abschiebeversuchs, nachdem die Ausländerbehörde die Familie nicht angetroffen hatte. Um zu überprüfen, ob die Familie grundsätzlich noch dort wohnte oder etwa untergetaucht war, wurden Kleiderschränke und Kühlschrank geöffnet, Briefumschläge und Kontoauszüge inspiziert. Wir machten geltend, dass dies ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig ist.
Das VG Hamburg gab uns Recht und erteilte dem Versuch der Ausländerbehörde, die beschriebene Durchsuchung als reines Betreten zu verkaufen, eine klare Absage.

OVG Hamburg, Urteil vom 18.08.2020, 4 Bf 160/19 (Asylmagazin 10-11/2020, S. 383 f.)
https://www.asyl.net/rsdb/M28735
BVerwG, Urteil vom 15.06.2023, 1 C 10.22 https://www.bverwg.de/150623U1C10.22.0
VG Hamburg, Urteil vom 08.12.2023, 17 K 4523/20
Justus Linz, Im Zweifel gegen den Richter*innenvorbehalt? Zum BWerwG-Urteil vom Juni 2023 zur Unverletzlichkeit der Wohnung in Sammelunterkünften, in: Asylmagazin 12/2023, S. 399ff.

Abschiebungen um jeden Preis

Auch wir nehmen an den erfreulich gut besuchten Demos gegen rechte „Remigrations“-fantasien teil. Aber auch wenn eine Geheimkonferenz rechtsextremer Aktivist*innen den Anlass hierzu gegeben hat, sind die AfD und rechtsextreme Netzwerke nicht das alleinige Problem.

Kanzler Olaf Scholz will „endlich im großen Stil abschieben“, der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil fordert von den Ländern dies umzusetzen, Friedrich Merz findet, die SPD hätte besser auf Thilo Sarrazin hören sollen, die Unionsfraktion im Bundestag und die Ministerpräsidenten von Bayern und Sachsen, Markus Söder und Michael Kretschmer fordern, „Verfassungsfeinden die Staatsbürgerschaft zu entziehen“, um sie abschieben zu können, Finanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann möchten sich nicht vom Bundeverfassungsgericht davon abhalten lassen, Migrant*innen die Leistungen zu kürzen oder gar zu streichen und die Bundesregierung lässt prüfen, ob die Asylverfahren in Länder außerhalb der EU verlagert werden können. Solche Äußerungen werden von den Medien dankbar aufgenommen und wiederum von ihnen verstärkt durch die permanente Forderung nach effektiver Begrenzung der sog. irregulären Migration.

Das erzeugt einen enormen politischen Druck. Dieser Druck wirkt. Er löst aber nicht Probleme wie mangelnde Aufnahmebereitschaft von Herkunftsländern oder die Menschenrechtslage in Afghanistan, Eritrea oder dem Iran. Er führt dazu, dass Grund- und Menschenrechte auch bei uns vermehrt missachtet werden. Das erfahren wir in unserer Sprechstunde gerade ganz deutlich. Immer mehr Menschen werden in Haft genommen, schwerstkranke Menschen werden abgeschoben, manchmal aus Kliniken heraus, Familien werden getrennt, unbegleitete Minderjährige abgeschoben. Besonders häufig sind nächtliche Vollzugsmaßnahmen, immer öfter mit körperlicher Gewaltanwendung und Fesselungen, ohne Rücksicht auf anwesende Kinder.

Es ist wichtig, gegen rassistische Pläne von Faschist*innen zu demonstrieren, aber es ist auch sehr wichtig, gegen die Umsetzung dieser Pläne durch Demokrat*innen zu kämpfen. Das ist es, was wir tun. fluchtpunkt erinnert durch ordentliche gut begründete Rechtsmittel Politik und Verwaltung in vielen Fällen unermüdlich immer wieder an die rechtsstaatlichen Grundsätze. Wir brauchen dabei dringend Unterstützung, insbesondere auch durch Spenden, die im letzten Jahr leider sehr zurückgegangen sind. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende!

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-ueber-migration-es-kommen-zu-viele-a-2d86d2ac-e55a-4b8f-9766-c7060c2dc38a
https://taz.de/Scharfe-Toene-zu-Migration/!5965251/
https://dserver.bundestag.de/btp/20/20141.pdf
https://www.lvz.de/mitteldeutschland/zusatzerklaerung-sachsens-will-kretschmer-antisemiten-pass-entziehen-4Z7PLB2T6FEIVKSY2QNMZ5BQM4.html
https://www.tagesschau.de/inland/lindner-buschmann-sozialleistungen-100.html
https://www.tagesspiegel.de/politik/ein-vorschlag-mit-kalkul-grune-fordert-tempo-bei-abschiebungen-10494733.html

 

Zwei Schulungsangebote: Update zum „Rückführungsverschlimmerungsgesetz“

Das beschönigend „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ getaufte Regelwerk ist am 27.2.2024 in Kraft getreten. Es bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen, die insbesondere das  Aufenthalts-, das Asyl- und das Asylbewerberleistungsgesetz betreffen. Die damit verbundenen erheblichen Einschnitte in Grundrechte und Verfahrensrechte von Geflüchteten und geduldeten  Menschen rechtfertigen eher die Bezeichnung als „Rückführungsverschlimmerungsgesetz“. Unter anderem wurden die Bestimmungen für das Betreten von Sammelunterkünften im Zuge einer Abschiebung, die Vorschriften zur Abschiebungshaft und die Befugnis zum Auslesen von Datenträgern verschärft. Der Rechtsschutz in gerichtlichen Eilverfahren wird eingeschränkt, die Strafbarkeit der unerlaubten Einreise und der Unterstützung dabei wird ausgeweitet.

Manche Regelungen bringen auch Verbesserungen; so muss etwa vor Erlass einer Abschiebungsandrohung in  Zukunft eine umfassendere Prüfung erfolgen, in Abschiebungshaft gibt es künftig das Recht auf eine anwaltliche Beiordnung, und die mit dem „Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0“ eingeführte Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung für bislang Geduldete wird praxistauglicher.

„fluchtpunkt“ bietet zu den Änderungen kurzfristig zwei Online-Schulungen an. Wir möchten einen ersten Überblick über die umfangreichen Änderungen geben und den Austausch dazu erleichtern.

Die erste Veranstaltung am Donnerstag, 4. April 2024, 15:30 – 19:00 Uhr richtet sich im  Schwerpunkt an Rechtsanwält:innen und vergleichbar tätige Rechtsberater:innen. Im Mittelpunkt stehen Änderungen, die die rechtliche Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten betreffen. Teilnehmende erhalten auf Wunsch eine Bestätigung gem. § 15 FAO (drei Zeitstunden). Teilnahmebeitrag: 100,00 Euro.

Die zweite Veranstaltung am Donnerstag, 18. April 2024, 15:30 – 18:30  Uhr richtet sich im Schwerpunkt an Asylverfahrensberater:innen und Sozialarbeitende. Hier soll es vor allem um Änderungen für die Beratungspraxis gehen. Teilnahmebeitrag: 50,00 Euro.

Referent beider Veranstaltungen ist unser Kollege Heiko Habbe, Rechtsberater, zugelassener Rechtsanwalt und Dozent an der Universität Hamburg. Er gibt seit über 15 Jahren Fortbildungen im migrationsrechtlichen und migrationssozialrechtlichen Bereich.

Teilnahmebedingungen und Anmeldung: Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung am 4. April 2024 bis zum 27. März 2024, für  die Veranstaltung am 18. April 2024 bis zum 5. April 2024 unter der E-Mail-Adresse fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de an. Bei Anmeldung benötigen wir eine gültige Postanschrift für Rechnung und  Teilnahmebescheinigung. Nach Bestätigung der Anmeldung und Zusendung der Rechnung durch uns bitten wir um umgehende Überweisung des Teilnahmebeitrags. Sie erhalten dann den  Link zur Online-Teilnahme. Für beide Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmendenzahl von jeweils 10 Personen und eine Höchstteilnehmendenzahl von 40 Personen. Bei höherem Interesse  werden wir ggf. einen Wiederholungstermin anbieten. Im Fall von Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen behalten wir uns eine Absage und das Angebot eines Nachholtermins  vor.

Statement Diakonie Deutschland zur Ministerpräsidenten-Konferenz

Anlässlich der Ministerpräsidenten-Konferenz diese Woche appelliert die Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide an Bund und Länder, realitätsnahe Vorbereitungen für anhaltend hohe Flüchtlingszahlen zu treffen:

„Angesichts der jährlich weltweit steigenden Flüchtlingszahlen ist es völlig realitätsfern anzunehmen, dass sich die Zahl der nach Deutschland flüchtenden Menschen durch Leistungskürzungen oder eine Bezahlkarte signifikant reduzieren lässt. Stattdessen müssen geeignete Instrumente gestärkt werden, damit eine Integration von Anfang an gelingt. Dazu gehören die vollständige Abschaffung von Arbeitsverboten und eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung der Migrationsfachdienste, die jeden Tag wertvolle Unterstützung bei der Integration vor Ort leisten.“

Das Statement wurde u.a. auch in der TAZ aufgegriffen: https://taz.de/Ministerpraesidenten-ueber-Migration/!5996770/.

 

 

Wie kriegt man die AfD klein

Wie kriegt man die AfD klein? Christian Stöcker, Professor für Digitale Kommunikation an der HAW Hamburg und SPIEGEL-Kolumnist, macht konkrete Vorschläge. Sein Text lohnt in voller Länge die Lektüre; hier nur die Zusammenfassung in wenigen Punkten:

 

  • Alle demokratischen Parteien müssen sich irreführenden Vereinfachungen und Zweiteilungen konsequent widersetzen. Populisten gewinnen, wenn andere ihre Positionen und Weltdeutungen übernehmen.
  • Alle demokratischen Parteien müssen rassistische, also irrationale Positionen und Argumente stets als solche brandmarken, und sie selbst meiden. Es ist empirisch vielfach nachgewiesen , dass die Übernahme populistischer Positionen nur den Populisten nützt: Anpassungsstrategien verringern die Unterstützung für Rechtsradikale nicht .
  • Alle demokratischen Parteien müssen aufhören, die Themen der AfD ins Zentrum zu stellen. Das gilt insbesondere für die ständige Problematisierung von Migration. Das heißt übrigens nicht, dass man sich nicht inhaltlich mit Themen wie Integration, der Unterstützung der Kommunen oder der Ertüchtigung des Bildungssystems auseinandersetzen kann. Aber nicht auf dem Niveau von »kleine Paschas« und »Asyltourismus«.
  • Alle demokratischen Parteien müssen, statt deren Themen zu übernehmen, die Unglaubwürdigkeit und Heuchelei, die Lügen und Scharlatanerie der AfD ins Zentrum stellen.
  • Keine Aufgabe nur für einzelne Parteien, sondern für die gesamte Gesellschaft, für Verbände, Vereine, Kirchen und jede und jeden einzelnen: Es muss bei jeder sich bietenden Gelegenheit klargemacht werden, dass Zustimmung zu den Positionen der AfD und anderer Rechtsextremer zu gesellschaftlicher Ächtung führt. Es muss wieder unangenehm sein, beim Verbreiten rechtsextremer Ideen ertappt zu werden. Was gerade in deutschen Innenstädten passiert zeigt, dass das gelingen kann – wenn auch die demokratischen Parteien mitziehen.

https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/rechtsextremismus-die-forschung-zeigt-wie-man-die-afd-kleinkriegt-kolumne-a-3c7e1a1d-e9f8-4d1d-a0b7-f5d457f8eb98

24.01.2024 – Internationaler Tag der verfolgten und bedrohten Anwält*innen

Am 24.01.2024 ist der internationale Tag der verfolgten und bedrohten Anwält*innen. Dieses Jahr ist der Schwerpunkt Iran. Eine Gruppe von Kolleg*innen aus dem Arbeitskreis Ausländerrecht hat hierzu in Zusammenarbeit mit dem RAV, dem VDJ und der ELDH zwei Veranstaltungen in Hamburg organisiert. Am 24.01.2024 um 15 Uhr findet eine Protestkundgebung zur Unterstützung insbesondere inhaftierter Rechtsanwält*innen im Iran vor dem hiesigen Generalkonsulat statt und um 17 Uhr eine Informationsveranstaltung in der GWA St. Pauli, Hein-Köllisch-Platz 11. Bei beiden Veranstaltungen werden u.a. die iranische Rechtsanwältin Afrooz Maghzi sowie Maede Soltani (Aktivistin und Tochter des iranischen Anwalts Abdolfattah Soltani) sprechen.

Die zahlreiche Teilnahme an der Kundgebung vor dem iranischen Generalkonsulat, würde das Anliegen für Demokratie und Menschenrechte im Iran einzutreten, unterstützen.

Aufrufe zu beiden Veranstaltungen findet ihr hier:

Aufruf zum Tag der bedrohten und verfolgten Anwält_innen_Iran_HH-sig_

Poster Tag der AnwältInnen in Gefahr 1-2024

 

 

 

Wir sind mehr!

Ob es nun 50.000, 130.000 oder 160.000 waren, die heute rings um die Binnenalster standen: es war ein wichtiges Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus in unserer Stadt und in unserem Land.
Es ist ein Signal an die Politiker*innen aller demokratischen Parteien, dass es Mehrheiten in diesem Land gibt, die keine rechte Politik und keinen Abklatsch davon wollen. Um deren Stimmen es sich lohnt zu kämpfen bei den anstehenden Wahlen – statt immer nur um die Stimmen derer, die den rechten Rattenfängern nachlaufen. Und die man nicht erreichen wird, jedenfalls nicht, wenn man versucht, menschenfeindliche Politik noch mal ein bisschen weniger feindlich aufzubrühen.
Wenn es allerdings bei diesem Zeichen allein bleibt, dann wird es nicht reichen. Es ist notwendig, dass Politik in unserem Land sich grundlegend ändert. Dass Demokrat*innen wieder eigene Punkte setzen, eigene Ziele verfolgen. Und Menschen dafür gewinnen. Das erleben wir in unserer Arbeit jeden Tag: Ob es nun die Rechtsextremen sind, die von rassistischen Vertreibungen und Deportationen fantasieren, oder die Ampel, die ein euphemistisch „Rückführungsverbesserungsgesetz“ getauftes Abschiebegesetz beschließt – das ist den Menschen, die bei uns Rat suchen, gleich. Die haben Angst. Weil sie wissen, dass es beide Male gegen sie geht.
Wenn wir wirklich eine offene, demokratische, eine Schutz gewährende Gesellschaft sein wollen, dann müssen wir aufhören, die Sprache und die Konzepte der Rechten zu übernehmen.
Höchste Zeit dafür.

Am 19.01.2024 auf die Straße gehen – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Radikalisierung!

Am Freitag, den 19. Januar 2024 um 15.30 Uhr ruft ein breites Bündnis aus Kultur, Wissenschaft, Religionsgemeinschaften und Wirtschaft zu einer Kundgebung auf dem Hamburger Rathausmarkt auf. Auch Bischöfin Kirsten Fehrs gehört zu den Initiatorinnen: https://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten-detail/nachricht/bischoefin-kirsten-fehrs-christlicher-glaube-und-voelkisches-denken-passen-nicht-zusammen

Wir suchen Volljurist*in ab sofort, befristet bis 31.7.2025, 29,25 Wochenstunden

Ab sofort, befristet bis 31.07.2025 suchen wir eine/n Jurist*in (mit 2. Staatsexamen) für die aufenthalts- und asylrechtliche Beratung im Umfang einer dreiviertel Stelle.

Aufgaben:
 eigenständige Verfahrensführung und Klient*innenbetreuung im Case Management
 Ergebnisorientierte Beratung und Gesprächsführung in der offenen Sprechstunde
 Unterstützung der Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit des flucht•punkt

Wir erwarten:
 Konkrete Erfahrung und Kenntnis der Rechtspraxis in der Rechtsberatung für Geflüchtete und Asylsuchende
 Gesprächsführungskompetenz
 Professionellen und sensiblen Umgang mit psychisch kranken oder traumatisierten Menschen
 Professionellen Umgang mit Behörden und Institutionen

Unsere Berater*innen betreuen ihre Klient*innen und deren aufenthaltsrechtliche Verfahren eigenständig und mit hoher Verantwortung. Wir pflegen aber einen engen Austausch und ständige gegenseitige Entlastung im Team. Die Bereitschaft, inhaltliche Entscheidungen auch im Team zu treffen, und die Flexibilität, sich den Regeln der Einrichtung und den Bedürfnissen des Teams anzupassen, ist daher sehr wichtig. Bewerber*innen sollten sich sicher sein, dass sie dem Druck einer hohen quantitativen Arbeitsbelastung gewachsen sind!

Wir bieten:
 Bezahlung nach TVKB mit den üblichen Zusatzleistungen der Ev. Luth. Kirche
 einen spannenden Arbeitsplatz mit hoher Eigenverantwortung und flexibler Arbeitszeit in einem leistungsstarken humorvollen Team mit Katze

Auskünfte erteilt Anne Harms, Tel: 040/43250080
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22.12.2023 an:
fluchtpunkt – kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge,
Eifflerstr.3 22769 Hamburg
www.fluchtpunkt-hamburg.de
E-Mail: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de

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